Der KreisElternRat ist das zweithöchste Gremium in dem sich Hamburger Schuleltern engagieren können. Der KER ist so eine Art Regionalverband der Hamburger Schuleltern. Er wirkt als Bindeglied zwischen den Eltern der regional zugeordneten Schulen und der Elternkammer, dem höchsten Hamburger Schulelterngremium.
Die sieben Hamburger Bezirke sind in 15 Schulkreise aufgeteilt. Für Berufliche Schulen und Sonderschulen gibt es zusätzlich je einen überregionalen Schulkreis.
Der KER berät über wichtige Themen den Schulkreis betreffend. Im Kreiselternrat tauschen sich die Delegierten der Elternräte untereinander aus und halten über ihren jeweils zwei Vertretungen die Verbindung zur Elternkammer. Als wichtiges Bindeglied vernetzt der KER die Schulen eines Schulkreises, informiert Schuleltern und Elternräte und hält über zwei Delegierte Kontakt zur Elternkammer. Der KER wirkt mit seinem Engagement und seiner Position aktiv an der Schulpolitik in Hamburg mit und trägt maßgeblich zur der politischen Willensbildung im Senat für Schule und Bildung bei.
Die 17 KER
Die 17 Schulkreise teilen sich auf die Bezirke und die beiden überregionalen Schulkreise wie folgt auf:
HAMBURG-MITTE
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EIMSBÜTTEL
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WANDSBEK
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HARBURG
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KER 11 Hamburg – Mitte
KER 12 Billstedt – Horn
KER 72 Wilhelmsburg – Veddel
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KER 31 Eimsbüttel Süd
KER 32 Stellingen – Eidelstedt – Niendorf |
KER 51 Wandsbek – Jenfeld – Rahlstedt
KER 52 Alstertal – Walddörfer – Rahlstedt KER 53 Bramfeld – Farmsen – Rahlstedt |
KER 71 Harburg Stadt
KER 73 Neugraben – Fischbek |
ALTONA
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HAMBURG NORD
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BERGEDORF
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ÜBERREGIONAL
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KER 21 Altona (Ost)
KER 22 Altona (West) |
KER 41 Barmbek – Uhlenhorst – Winterhude
KER 42 Nord |
KER 61 Bergedorf
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KER BS – Berufliche Schulen
KER SO – Sonderschulen |
Zusammensetzung
Grundlage für Rechte und Pflichten eines KER ist das Hamburger Schulgesetz. Der KER findet sich dort in §75. Dort ist auch geregelt wie sich ein KER bildet und zusammensetzt.
Der Kreiselternrat setzt sich aus jeweils einem Mitglied der Elternräte der Schulen mit bis zu 800 Schüler und zwei Mitgliedern bei Schulen mit mehr als 800 Schülern zusammen. Jedes Mitglied wird zudem durch ein stellvertretendes für die Wahlperiode namentlich benanntes Mitglied vertreten. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder des Elternrats. Die Elternräte bilden sich spätestens 6 Wochen nach Unterrichtsbeginn des Schuljahres und bestimmen Mitglied und Vertreter in der konstituierenden Sitzung.
Die Mitglieder des KER haben in ihrem KER sowohl Rede- als auch Antragsrecht.
Der Kreiselternrat wählt aus seiner Mitte für die Dauer eines Jahres den Vorsitz, die Stellvertretung sowie eine Schriftführung. Die Gewählten können auch einen gleichberechtigten Vorstand bilden.
Der Kreiselternrat wird von seinem Vorsitz oder Vorstand einberufen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder des Kreiselternrats bzw. ihre Stellvertretungen aus den Schulen des Schulkreises sowie aus der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) die zuständige Schulaufsicht. Der Kreiselternrat kann andere Personen zur Teilnahme an einzelnen Sitzungen oder zu einzelnen Tagesordnungspunkten einladen. Er kann in Ausnahmefällen auch ohne Schulaufsicht tagen. Auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder oder auf Verlangen der zuständigen Behörde muss binnen zwei Wochen eine Sitzung stattfinden.
Der KER hat auch ein paar ganz formelle Rechte: Der KER ist seitens der BSB rechtzeitig anzuhören vor der Zusammenlegung, Teilung oder Schließung von Schulen innerhalb des Schulkreises, vor einer Neubegrenzung von Schulkreisen und vor der Einrichtung und Änderung von Schulkreisen für bestimmte Schulformen.
Unser KER52
Der Kreiselternrat 52 (KER52) deckt mit den Schulen im Alstertal, in den Walddörfern und in einigen Teilen von Rahlstedt den nord-östlichen Teil des Hamburger Stadtgebietes ab und vertritt mehr als 30.000 Schuleltern an 26 Schulen.
Der Kreiselternrat setzt sich aus jeweils einem Mitglied der Elternräte der Schulen mit bis zu 800 Schüler und zwei Mitgliedern bei Schulen mit mehr als 800 Schülern zusammen. Jedes Mitglied wird zudem durch ein stellvertretendes für die Wahlperiode namentlich benanntes Mitglied vertreten. Die Elternräte bilden sich spätestens 6 Wochen nach Unterrichtsbeginn des Schuljahres und bestimmen Mitglied und Vertreter in der konstituierenden Sitzung. Die konstituierende Sitzung des KER52 findet am Montag der 7. Woche nach Unterrichtsbeginn oder am ersten Montag nach den Schulferien, wenn der Montag der 7. Woche in den Schulferien liegen würde.
Im Kreiselternrat 52 sind folgende Schulen vertreten (Sortierung: Schulform / A-Z):
Grundschulen | Gymnasien | |||
GS | Ahrensburger Weg | GYM | Buckhorn | |
GS | Alsterredder | GYM | Carl-von-Ossietzky | |
GS | Am Walde | GYM | Heinrich Heine | |
GS | An den Teichwiesen | GYM | Hummelsbüttel | |
GS | Bergstedt | GYM | Oberalster | |
GS | Buckhorn | GYM | Ohlstedt | |
GS | Duvenstedter Markt | GYM | Walddörfer | |
GS | Eulenkrugstrasse | |||
GS | Grützmühlenweg | |||
GS | Hinsbleek | |||
GS | Lemsahl-Mellingstedt | Stadtteilschulen | ||
GS | Müssenredder | STS | Bergstedt | |
GS | Poppenbüttel | STS | Irena Sendler | |
GS | Redder | STS | Poppenbüttel | |
GS | Strenge | STS | Walddörfer |